6. Rückgabe von Eintrittskarten bei Absage der Veranstaltung
(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten bzw. Gutscheine. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen als der Insolvenz des Veranstalters abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle in der Regel nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin.
(2) Die Rücknahme der Eintrittskarten und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter. NRW Ticket nimmt die Eintrittskarten nur zurück und erstattet den Kaufpreis, wenn der Veranstalter NRW Ticket die Eintrittsgelder zur Rückerstattung zur Verfügung gestellt hat. Die Karten sind in diesem Fall per Post an folgende Adresse zurückzusenden:
Derticketservice.de GmbH & Co. KG, Große Neugasse 2, 50667 Köln
(3) Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr und der Versandkosten durch NRW Ticket ist im Falle der Absage der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Erstattung etwaiger vergeblich aufgewendeter Reise-, Übernachtungs- und Stornokosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Obliegenheit, sich rechtzeitig über Terminänderungen oder Veranstaltungsabsagen zu informieren.
7. Einlösung von Gutscheinen
Gutscheine, die von NRW-Ticket ausgegeben wurden, senden Sie bitte an Derticketservice.de GmbH & Co. KG, Große Neugasse 2, 50667 Köln. Einlösung im Internet oder telefonische Einlösung sind nicht möglich.
8. Programmänderungen, Verbotene Gegenstände, Haftung
(1) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern – dies schließt auch Umbesetzungen ein. Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Es sei denn, der Veranstalter erlaubt dies ausdrücklich. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber NRW Ticket und dem Veranstalter im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NRW Ticket oder dem Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften NRW Ticket bzw. der Veranstalter im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NRW Ticket bzw. des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Verspätung des Karteninhabers
Trifft ein Kunde erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit. Es sei denn, der Veranstalter genehmigt dies ausdrücklich.
10. Ermäßigte Karten
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen.
11. Nutzung als Fahrkarte
Falls eine vonn NRW-Ticket vermittelte Eintrittskarte gleichzeitig als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr gilt, gelten die Bestimmungen der im Verkehrsverbund angeschlossenen Verkehrsunternehmen. NRW Ticket vermittelt hier lediglich den Kartenverkauf zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Kunden.
12. Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen und die vom Veranstalter ausgegebene Haus- und Streckenordnung behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen.
13. Datenschutz, Datenverwendung
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz abgewickelt. Ohne Einwilligung des Kunden wird NRW Ticket die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Ticket-Vorbestellungsformular von ihm angegebenen Daten von dem Ticketing-Systembetreiber Tourismus & Congress GmbH, NRW Ticket in diesem Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Tourismus & Congress GmbH ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
14. Gewährleistungsausschluss
NRW Ticket übernimmt mit Ausnahme eigenen Vorsatzes und eigener grober Fahrlässigkeit keine Gewähr für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Veranstaltungsdaten! NRW Ticket übernimmt auch keine Gewähr für den störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb ihrer Website, wenngleich sich NRW Ticket im Rahmen vernünftiger Maßstäbe um einen störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb bemühen wird. NRW Ticket übernimmt zudem keine Gewähr oder Haftung für die Freiheit ihrer Website von Viren, Trojanern, Würmern oder anderen Störungserregern.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags.
Sofern der Erwerber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz von NRW Ticket. Das anwendbare Recht bildet ausschließlich dasjenige der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Sonstiges
Es gilt grundsätzlich das Hausrecht bzw. die Streckenordnung des Veranstalters.